Erneuerbare Energien vor Ort
Informationen für Kommunen
Gerade für Kommunen bietet der Einstieg in die dezentrale Energieversorgung eine große Chance, denn die dezentrale Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien sorgt in der Kommune für die Generierung von zusätzlicher Wertschöpfung.
Die Windenergie liefert heute und auf absehbare Zeit den größten Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien.
Da Kommunen über die kommunale Bauleitplanung die Rahmenbedingungen festlegen und in ihren Flächennutzungsplänen Vorranggebiete ausweisen, kommt ihnen bei der Gestaltung von Windenergieprojekten eine entscheidende Rolle zu.
Hierbei unterstützt die REON AG gern mit maßgeschneiderten Energiekonzepten, um in einem offenen Dialog mit allen Akteuren geeignete Standorte auszuwählen.
Abstände zur Bebauung werden hierbei durch die Einhaltung von Grenzwerten in Bezug auf Schattenwurf und Lärm durch das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Dies bietet allen Beteiligten Rechtssicherheit. Sogenannte Windkrafterlasse der Länder haben lediglich Empfehlungscharakter und werden den konkreten Anforderungen vor Ort nicht gerecht.
Restriktive Vorgaben und Höhenbeschränkungen sollten vermieden werden, da sie den Energieertrag deutlich mindern. Jeder zusätzliche Meter Nabenhöhe bringt ca. ein Prozent mehr Ertrag, weil der Wind in der Höhe stärker und gleichmäßiger weht.
Vorteile für Kommunen
Gewerbesteuer
Windparks werden in Form von Kapital- und Personengesellschaften betrieben und unterliegen damit der Gewerbesteuer, der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle.
Eine Studie vom Institut Prognos aus dem Jahr 2004 belegt, dass über die 20-jährige Laufzeit einer Windenergieanlage insgesamt ca. 100.000 € Gewerbesteuer je Megawatt (MW) an die Gemeinden abgeführt werden (durchschnittlich 5.150 € je MW und Jahr). Der größte Gewinn bzw. Gewerbeertrag, welcher als Besteuerungsbasis dient, entsteht durch den Wegfall der Abschreibung in den letzten Jahren.
Nach der Gewerbesteuergesetz-Novelle aus dem Jahr 2009 ist die Gesetzeslage wieder dahingehend geändert worden, dass die Standortgemeinde (dort wo die Anlagen stehen) 70 % der Gewerbesteuer erhält und 30 % an die Sitzgemeinde der Gesellschaft gehen (sofern es nicht die gleiche Gemeinde ist). Darüberhinaus kann man den Zerlegungsmaßstab auch individuell verhandeln. Da wir als REON AG die Standortgemeinde unterstützen wollen, haben wir uns in unseren Projekten auch schon auf eine Verteilung von 90 % zugunsten dieser Standortgemeinden entschieden.
Kommunale Beteiligung
Eine Beteiligung an einer Betreibergesellschaft eines Windparks kann auch für eine Kommune eine lohnenswerte Alternative sein. Bei gut geplanten Anlagen gewährleistet die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz die Rentabilität. Die Vergütungsgarantie über 20 Jahre sichert auch die Kredite ab, die zur Finanzierung benötigt werden. So kann eine Beteiligung an einem Windkraftprojekt für eine Kommune deutlich zu einer "Haushaltsentlastungsstrategie" führen. Ist sie selber nicht beteiligt, partizipiert sie zumindet über die Gewerbesteuereinnahmen.
Regionale Wertschöpfung und Tourismus
Projekte mit Erneuerbaren Energien vor Ort sichern Arbeitsplätze und tragen zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei. Gerade diese Projekte sind für Flächenlandkreise interessant, da sie das entsprechende Energiepotenzial bieten. Dieses ist im Hinblick für diese oft eher strukturschwachen Regionen eine große Chance. Auch bei Windkraftprojekten erleben wir immer wieder, dass es hier zu positiven Effekten kommt. So werden während der Bauphase zahlreiche Dienstleister in unmittelbarer Nähe in Anspruch genommen. Mitarbeiter werden in Hotels übernachten und Restaurants besuchen und des Öfteren wird für den Betrieb der Anlagen lokales Personal für die Wartung benötigt.
Wir sehen neben guten ökonomischen Perspektiven aber auch Synergieeffekte zwischen dem Tourismus und der Nutzung der Windenergie, denn Windenergieanlagen sind sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischen Fortschritts. Für einige Gemeinden und Unternehmen haben sich hieraus bereits positive „Mitnahme-Effekte“ ergeben: Sie erleben einen erheblichen Imagegewinn, da es die meisten Urlauber befürworten, wenn ihr Ferienort aktiven Umweltschutz praktiziert. Informationsarbeit über die Erneuerbaren Energien, verbunden mit Besichtigungstouren zu Windenergieanlagen, bereichern das touristische Angebot und bescheren interessierten Gästen ein ganz spezielles Winderlebnis.




